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dass mit der Optimierung des Zollmanagements ihres Unternehmens oder ihrer 
Unternehmensgruppe erhebliche Ergebnisverbesserungen erzielt werden können?

dass die meisten Unternehmen diese Chance nicht erkennen, die Zollabwicklung als 
unabänderliches Schicksal betrachten und ihnen dadurch Wettbewerbsvorteile auf lokalen- und ausländischen Märkten entgehen?

dass die "bilateralen Verträge II" zwischend der Schweiz und der EU ein Dossier über den vereinfachten Austausch landwirtschaftlicher Verarbeitungsprodukte enthält? Dieses Dossier wird die Zölle auf zahlreiche Lebensmittel bei der Einfuhr erheblich reduzieren, zum Teil sogar völlig abbauen und damit neue interessante Absatzmöglichkeiten in der Schweiz, aber auch der EU  bieten. Planen Sie bereits heute, um keine Chance verspätet-, oder später als ihre Mitbewerber  wahrzunehmen!

dass
Nachforderungen von Zollbehörden signifikante Höhen erreichen können?
Nachforderungsrisiken resultieren zumeist aus unzureichender Compliance im Zollrecht.
Ihr Zolldeklarant kann diese Risiken in der Regel nicht erkennen, da ihm im Massengeschäft der Zollabfertigung die entscheidenden Details ihres Unternehmens im Hinblick auf zollrelevante Faktoren bei der Preisbildung (Lizenzverträge betreffend Markenzeichen, Patente, Vertriebsrechte, Beteiligungen an Verkaufserlösen, Verrechnungspreisstrategien und -dokumentationen, Lohnveredelungsverträge u.a.m.), Details der ursprungsbegründenden Bearbeitung in ihrem Unternehmen (Fertigungstiefen, Produktionsstufen in mehreren Ländern, Herkunft und Ursprung verarbeiteter Komponenten), oder wichtige Faktoren der zolltarifgerechten Einreihung nicht bekannt werden.

dass Form- und Dokumentationsmängel in zollrelevanten Fertigungsprozessen Nachforderungen oder Gewährleistungshaftungen auslösen können, die nachträglich die Gewinne ganzer Geschäftsjahre aufzehren?

dass die Schweiz ein neues Zollgesetz einführen wird, welches schweizerischen und in der EU domizilierenden Verarbeitungsbetrieben, besonders solchen von landwirtschaftlichen Grundprodukten, erhebliche Kostenvorteile bringen kann?

dass die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte im Ausland entscheident davon abhängt, ob und wie sie die Präferenzurprungseigenschaften ermitteln und dokumentieren?

dass es verschiedene Methoden dieser Präferenzkalkulation gibt, die, richtig angewendet auch Produkten Präferenzursprung ermöglichen, welche bisher ohne Ursprungseigenschaft hohen Zöllen unterliegen?

dass billiger eingekaufte Komponenten unter gewissen Umständen den  Einstandspreis ihres Kunden im Ausland erhöht?


dass nur das WTO-Mitglied Schweiz kein Zollwertsystem anwendet? Auf den Absatzmärkten ausserhalb der Schweiz ist der Zollwert einer Ware hingegen die entscheidende  Bemessungsgrundlage für den Zoll. Die zum Zollwert gehörenden Faktoren müssen ihnen bekannt sein, um eine optimale Einspareffizienz zu erreichen.

dass in der Verrechnungspreisdokumentation ihrer Gruppe auch zollwertrechtliche Aspekte zu berücksichtigen wären? Anderenfalls gehen ihnen Kostenvorteile verloren.

dass Lohnveredelungsverträge zollwertrechtlich zu optimieren sind?

dass die relativ geringe Zollbelastung für gewerblich-technische Waren bei der Einfuhr in die Schweiz nicht für andere Länder gilt, in welche Sie ihre Waren exportieren? Dort sind häufig signifikante Zölle zu entrichten, die Sie nur durch ein optimiertes Zollmanagement reduzieren können.

dass die Einreihung (Klassifizierung) bestimmter Waren ihres Sortiments in den Zolltarif möglicherweise unzutreffend ist und wieviel Sie bei einer zutreffenden Anmeldung künftig einsparen können?




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