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Fall 1: "Vorerwerberpreise"
Für die Einfuhr in die EU wurde eine Reduzierung der Zollbelastung um 40% erreicht. Dies erfolgte durch die mit den Zollbehörden abgestimmte Anmeldung von Vorerwerberpreisen. Die Waren werden durch ein schweizerisches Unternehmen in den USA und Kanada gekauft und unverändert in die EU geliefert. Die Kosteneinsparung ergibt sich durch die (legale) Anmeldung des dokumentierten Kaufpreises der schweizerischen Firma bei der Einfuhr in die EU.

Fall 2: "Zollwertoptimierung bei einem Halbfertigprodukt"
Durch die vertragliche Klarstellung und Ausformulierung im Rahmen einer Verrechnungspreisdokumentation, konnten zollwertrechtlich irrelevante Lizenz- und Markenzeichenkosten eines Halbfertigproduktes erfasst werden. Für das zur Eigenveredelung in die Schweiz eingeführte- und anschliessend zur Lohnveredelung mit anschliessender Distribution an Gruppengesellschaften in die EU ausgeführte Produkt, konnte bei der Lieferung an die Gruppengesellschaften eine Zollersparnis von 2000% - bei einem Zollsatz von 17% des Zollwertes der Ware ein signifikanter Faktor - erreicht werden. 

Fall 3: "Einreihung in den Zolltarif"
Ein Veredelungsunternehmen führt seit Jahren Produkte aus Osteuropa ein. In der Schweiz werden diese Waren weiterverarbeitet. Die schweizerischen Zollbehörden vertreten plötzlich eine neue Tarifauffassung, die den Zoll mehr als verdoppelt. Der erstinstanzliche Rechtsbehelf der Firma wird unter Hinweis auf die Tarifauffassung der Oberzolldirektion zurückgewiesen. Der zweitinstanzlichen Beschwerde unter unserer Argumentation der zutreffenden Tarifauffassung wird stattgegeben. Die Firma erhält eine bedeutende Zollrückerstattung und kann auch künftig die Ware zu dem niedrigeren Zollsatz einführen.

Fall 4: "Strafverfahren"
Ein deutsches Unternehmen wird mit einer Strafuntersuchung der schweizerischen Zollbehörden als Angeschuldigte konfrontiert, weil bei den Zollanmeldungen von Metallklemmen für die Autozubehörindustrie der Wert des beigestellten Rohstoffes in den letzten Jahren nicht berücksichtigt worden war. Unter unserem Mandat gelang die Einstellung des Verfahrens gegenüber unserem Kunden ohne Bussgeld und ohne Kostenverpflichtung gegenüber den Zollbehörden.

Fall 5: "Bussgeldverfahren"
Ein schweizerisches Unternehmen lässt sich bei der Zollanmeldung einer Software auf CDs von einem Zolldeklaranten vertreten. Dieser vergisst, die Kosten der Software in Höhe mehrerer Millionen CHF anzumelden. Der Fehler wird bei einer Zollkontrolle bemerkt und gegen unseren Mandanten wird ein Strafverfahren eingeleitet. Wir können die Einstellung des Verfahrens gegenüber unserem Kunden erreichen.

Fall 6: "Optimierung von Verrechnungspreisstrukturen"
Ein international tätiges Unternehmen stellt den Produktionsprozess um und fertigt Waren nun zu einem Teil in der EU, liefert diese zollfrei in die Schweiz und stellt die Waren dort fertig. Bei der Ausfuhr nach Mexiko und Israel bemerkt das Unternehmen, dass in diesen Ländern anstelle von 4% Zoll nunmehr 35% Zoll erhoben werden. Es steht fest, dass dasselbe Szenario für weitere Absatzmärkte in Südamerika und Südostasien eintreten wird. Die Waren des Unternehmens werden aufgrund ihres ohnehin hohen Preises in diesen Ländern nahezu unverkäuflich. Bei der Planung und Umsetzung eines neuen Geschäftsmodells hatte die Unternehmung die Bedeutung einer Zollberatung nicht erkannt. Die Nachteile infolge der Umstellung der Produktionsprozesse konnten nachträglich nicht mehr zufriedenstellend kompensiert werden.

Fall 7: "Nachforderung aufgrund unzutreffender Warenverkehrsbescheinigungen"
Bei der Nachprüfung der Ursprungseigenschaft eines Spielzeuges, das seit Jahren aus der Schweiz in die EU exportiert worden war, stellt sich heraus, dass die vom Unternehmen ausgestellten Ursprungsnachweise zu unrecht ausgestellt wurden. Grund hierfür war die Umstellung der Produktion drei Jahre zuvor, unter Umstellung auf Komponenten eines damals neuen Zulieferers. Dieser Sachverhalt wurde dem verantwortlichen Sachbearbeiter nicht bekannt.
Die Zollbehörde des EU-Mitgliedstaates forderte vom Kunden des schweizerischen Unternehmens Zölle in Höhe von umgerechnet ca. 600.000 CHF nach. Dieser Kunde macht den schweizerischen Exporteur im Rahmen einer Gewährleistungsklage haftbar.
Die Nachforderung hätte bei einem von uns durchgeführten Review der Präferenzkalkulation mit Sicherheit vermieden werden können.

Fall 8: "Cost Saving Review 1"
Bei einem unserer Cost Saving Reviews stellten wir fest, dass ein Unternehmen durch die Inanspruchnahme eines aktiven Veredelungsverkehrs jährlich 200.000 CHF Zoll einsparen kann. Wir halfen, die geeignete Warenbewirtschaftungsdokumentation und die darauf basierende Bewilligung durch die Zollbehörde umzusetzen.

Fall 9: "Cost Saving Review 2"
Im Rahmen eines Reviews der Zolldokumente beim Kunden stellten wir fest, dass eine Warenzusammenstellung seit Jahren bei der Einfuhr unzutreffend eingereiht worden war. Nach der zolltariflichen Begutachtung der Warenzusammenstellung ergab sich für unseren Kunden ein hoher Erstattungsanspruch für die zurückliegenden drei Jahre und ein erheblicher Einspareffekt, der künftig per annum dem Unternehmensergebnis hinzuzurechen sein wird.


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